Wissenswertes

Fernbleiben vom Unterricht

Sollte ein Kind ausnahmsweise einmal dem Unterricht fernbleiben, muss das rechtzeitig und im Vorhinein mit der Schulleitung entschuldigt (Krankheit, Arzt, Todesfall) bzw. anderweitiges Fernbleiben aus persönlichen Gründen abgesprochen sein:

 

  • Einzelne Stunden bzw. einen Tag kann die Klassenlehrerin freigeben.
  • Eine Freistellung bis zu 5 Tagen kann von der Schulleitung genehmigt werden.
  • Für eine Freistellung über 5 Tage muss ggf. ein Antrag an die Bildungsdirektion OÖ gestellt werden. 

 

Dazu ist durch die Eltern Kontakt mit der Schulleitung aufzunehmen.

Schulgeld

Der Schulbetrieb ist ganzjährig angesetzt, mit Ausnahme der schulüblichen Weihnachts- und Osterferien, sowie der anderen kirchlichen und staatlichen Feiertage. Von den Eltern wird ein monatlicher Schulbeitrag von 260,- Euro (exkl. Jausengeld, Materialbeitrag und Nachmittagsangebot) eingehoben. 

Unsere Hausordnung

Zusammenarbeit und Zusammenleben brauchen Regeln.

 

Das Miteinander-Sein in der Schule braucht einerseits gemeinsame Werte, die in unserem pädagogischen Konzept erläutert sind, und andererseits auch gemeinsame Ziele und Regeln, wie diese Werte gelebt werden. Aufbauend auf der Verordnung des Bildungsministeriums, betreffend verpflichtende grundsätzliche Regeln für das Zusammenleben in der Schule, wurde nach den Bedürfnissen unserer konfessionellen, inklusiven Privatschule eine Hausordnung erarbeitet, die sich mit der Praxis unseres
Zusammenlebens auseinandersetzt.

Hausordnung Mosaik.Schule 2020-21.pdf
562.7 KB

Mehr Informationen

Voranmeldung Mosaik.Schule.pdf
177.75 KB

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